Allgemeine Geschäftsbedingungen für SCHREIBHAIN -Seminare und -Workshops.
– Stand April 2020 –
1. Anmeldung
Anmeldungen können telefonisch, schriftlich, per Fax oder im
Internet erfolgen. Ihre Anmeldung gilt als Angebot, dessen
Annahme Schreibhain sich vorbehält.
2. Teilnehmerzahl
Aus Gründen der Qualitätssicherung begrenzen wir die
Teilnehmerzahl auf 20 Anmeldungen. Diese werden in der Reihenfolge des
Eingangs berücksichtigt.
3. Gebühr
Die Seminargebühren sind in Euro zu entrichten und 3 Tage nach
Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme
an dem Seminar berechtigt nicht zu einer Minderung der Gebühr. In
den Seminargebühren sind enthalten: Seminarunterlagen, Getränke
im Seminarraum (Wasser, Tee, Kaffee) und ein kleines Catering (Obst, Kekse, Süßigkeiten).
4. Absage von Seminaren durch Schreibhain
Wir behalten uns vor, das Seminar aus wichtigen Gründen zu
stornieren. Bereits gezahlte Gebühren werden dann erstattet.
5. Stornierungen durch Teilnehmer
Bei einer Stornierung bis zwei Wochen vor Seminarbeginn werden 50%
der Gebühr berechnet. Bei einer Stornierung in den letzten beiden
Wochen vor Seminarbeginn wird die gesamte Gebühr berechnet.
Es besteht in Workshops ohne Zugangsbeschränkung die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer in das Seminar zu entsenden. Stornierungen können nur schriftlich erfolgen. Für die
Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang der Stornierung bei
Schreibhain an. Der Tag des Seminars wird bei der Berechnung der
Rechtzeitigkeit der Stornierung nicht mitgerechnet.
6. Seminarablauf
Unsere Seminare beginnen für gewöhnlich am ersten Tag um 10.00 Uhr und enden
am letzten Tag gegen 16 Uhr. Der Zeitplan wird innerhalb des
Seminars mit den Teilnehmern abgestimmt. Details im Ablauf des
Programms sowie der Einsatz der angekündigten Dozenten können
aus wichtigen Gründen unter Wahrung des Gesamtcharakters und
des hohen Qualitätsstandards der Schreibhainseminare geändert
werden.
7. Unmöglichkeit
Ist Schreibhain aus Gründen der Unmöglichkeit (z.B. Höhere Gewalt, Covid19, u.ä.) nicht in der Lage einen Workshop bzw. die berufsbegleitende Autorenausbildung oder die Meisterklasse, die zur Präsenz ausgeschrieben sind, im Schreibhain stattfinden zu lassen, ist es Schreibhain gestattet für die Dauer der Unmöglichkeit eine digitale Alternative, z.B. über Zoom, anzubieten.
8. Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Vollkaufleuten/ Unternehmen ist ausschließlicher Gerichtsstand
Berlin. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnichen Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
9. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden
Bestimmungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird
dadurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
An Stelle einer rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt
vielmehr diejenige Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen
oder nichtigen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am
nächsten kommt und dem sich aus diesen Bedingung ergebenden
vermuteten Vertragswillen der Parteien entspricht.Dasselbe gilt für Lücken.